Die neue BAFA Lastenrad-Förderung seit 1. Oktober 20204
Seit 1. Oktober 2024 NEU: Die neue „BAFA-Förderung" für Christiania Bikes Lastenräder - Jetzt beantragen!
Förderfähig sind alle Christiania Bikes CLASSIC-Modelle, das POST und EVENT
Ab sofort können Sie Ihren neuen Förderantrag einreichen. Die neue BAFA-Förderung wurde am 1. Oktober 2024 gestartet.
Über die Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) fördert das BAFA die Anschaffung (den Kauf) von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern. Wir empfehlen Ihnen vor Antragstellung die folgenden Ausführungen und insbesondere das Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie aufmerksam zu lesen und zu beachten.
Das Merkblatt als PDF und genauere Informationen zur BAFA-Förderung finden Sie unter:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html
Antragsberechtigt sind:
- private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
- Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen)
- Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften (Kommunen, Stadt- und Landkreise) sowie deren Einrichtungen (z. B. kommunale Eigenbetriebe) und Vereine.
Förderfähig ist:
die Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
Ein fahrradgebundener Lastenverkehr im Sinne der E-Lastenfahrrad-Richtlinie ist gegeben, wenn mit einem geförderten E-Lastenfahrrad Güter (Sachen) transportiert werden.
Förderfähige E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen aufgrund ihrer Bauart und Konstruktion folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen
- Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind.
- mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
- ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen.
- Sie müssen serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein.
[Anm.: Dies ist bei allen Christiania Bikes der Fall]
Die Liste von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern, die die bauartbedingten Anforderungen erfüllen und somit grundsätzlich förderfähig sind, finden Sie hier: Christiania Bikes Modelle CLASSIC XY, das POST und das EVENT.
Die Nenndauerleistung der elektrischen Antriebsunterstützung darf höchstens 250 Watt aufweisen, muss fortschreitend verringert und beim Erreichen von 25 km/h (oder früher) sowie beim Aussetzen des Tretens in die Pedale unterbrochen werden. [Anm.: Dies ist bei allen Christiania Bikes der Fall]
Nicht förderfähig sind S-Lastenpedelecs, die mit Tretunterstützung bis zu 45 km/h erreichen, sowie E-Bikes mit einem rein elektrischen Antrieb, welcher ohne Tretunterstützung auf über 6 km/h beschleunigt.
Ebenfalls nicht förderfähig sind E-Lastenfahrräder und -anhänger, die
- für den Personentransport konzipiert sind (z. B. Rikschas),
- für private Einsatzzwecke (z. B. Einkäufe, Arbeitswege) angeschafft werden,
- als Verkaufsstand bzw. für Verkaufsaufbauten (z. B. Getränkeverkauf) oder als dauerhafter Werbe- bzw. Informationsstand genutzt werden
[Anm.: Das EVENT kann also auch förderfähig sein, je nach Einsatzzweck - sprechen Sie uns an], - geleast oder durch Mietkauf angeschafft werden,
- für Sharingzwecke angeschafft werden,
- gebraucht erworben werden oder mit überwiegend gebrauchten Bauteilen ausgestattet sind,
- mit einem Elektromotor nachgerüstet werden,
- nicht fabrikneu sind.
Art und Höhe der Förderung:
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger.
Ablauf des Verfahrens:
Der Verfahrensablauf ist ausführlich im Merkblatt zur Förderung von E-Lastenfahrrädern dargestellt.
Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist über das Online-Antragsportal des BAFA zu stellen, das ab Inkrafttreten der E-Lastenfahrrad-Richtlinie ab dem 1. Oktober 2024 auf dieser Webseite aufgerufen werden kann.
Das Merkblatt des Ministeriums als PDF und weitere genauere Informationen zur BAFA-Förderung finden Sie unter:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html
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Danach können Sie gezielt für Ihr Projekt Anträge für die einzelnen Förderprogrammen schreiben und einreichen.
Antragsberechtigt sind
Antragsberechtigt sind:
- private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
- Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen)
- Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften (Kommunen, Stadt- und Landkreise) sowie deren Einrichtungen (z. B. kommunale Eigenbetriebe) und Vereine.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig ist die Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
Ein fahrradgebundener Lastenverkehr im Sinne der E-Lastenfahrrad-Richtlinie ist gegeben, wenn mit einem geförderten E-Lastenfahrrad Güter (Sachen) transportiert werden.
Förderfähige E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen aufgrund ihrer Bauart und Konstruktion folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen
- Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind.
- mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
- ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen.
- Sie müssen serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein.
Die Christiania Bikes E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger, die die bauartbedingten Anforderungen erfüllen und somit grundsätzlich förderfähig sind, sind:
- Alle Modelle der CLASSIC-Reihe
- Das Modell POST
- Teilweise auch das Modell EVENT
Hier geht es zu allen diesen Modellen.
Die Nenndauerleistung der elektrischen Antriebsunterstützung darf höchstens 250 Watt aufweisen, muss fortschreitend verringert und beim Erreichen von 25 km/h (oder früher) sowie beim Aussetzen des Tretens in die Pedale unterbrochen werden. Dies ist bei allen Christiania Bikes der Fall.
Nicht förderfähig sind S-Lastenpedelecs, die mit Tretunterstützung bis zu 45 km/h erreichen, sowie E-Bikes mit einem rein elektrischen Antrieb, welcher ohne Tretunterstützung auf über 6 km/h beschleunigt. (Solche werden von Christiania Bikes nicht angeboten)
Ebenfalls nicht förderfähig sind E-Lastenfahrräder und -anhänger, die
- für den Personentransport konzipiert sind (z. B. Rikschas),
- für private Einsatzzwecke (z. B. Einkäufe, Arbeitswege) angeschafft werden,
- als Verkaufsstand bzw. für Verkaufsaufbauten (z. B. Getränkeverkauf) oder als dauerhafter Werbe- bzw. Informationsstand genutzt werden,
- geleast oder durch Mietkauf angeschafft werden,
- für Sharingzwecke angeschafft werden,
- gebraucht erworben werden oder mit überwiegend gebrauchten Bauteilen ausgestattet sind,
- mit einem Elektromotor nachgerüstet werden,
- nicht fabrikneu sind.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger.
Ablauf des Verfahrens
Der Verfahrensablauf ist ausführlich im Merkblatt zur Förderung von E-Lastenfahrrädern dargestellt.
Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt.
Der Antrag ist über das Online-Antragsportal des BAFA zu stellen, das seit Inkrafttreten der E-Lastenfahrrad-Richtlinie ab dem 1. Oktober 2024 auf der Webseite der BAFA aufgerufen werden kann.
Service für Sie zum Angebot: Fördermittel-Beratung von Veloprojekt
Wer selbst nicht forschen möchte, dem bieten wir gegen eine geringe Gebühr auch eine Fördermittelberatung an. Wir haben aus Erfahrung und durch eine umfassende Datenbank im Hintergrund stets die aktuellsten Informationen für Sie (in der Regel noch detailllierter als bei cargobike.jetzt) und können Ihnen einen kurzen Überblick über Ihre derzeitigen Möglichkeiten erstellen.
Danach können Sie gezielt für Ihr Projekt Anträge für die einzelnen Förderprogrammen schreiben und einreichen.
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